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Wettingen AG Parlament

Revision ANUP/BNO (2021-0283): GLP-Zusatz zu § 68 Abs. 2 BNO (Dachflächenfenster)

Der Antrag der Fraktion GLP, in § 68 Abs. 2 BNO die Ausnahme «Davon ausgenommen sind Dachflächenfenster» aufzunehmen, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat hält an der Begrenzung der Dachdurchbrüche auf ein Drittel der Fassadenlänge fest.

Abgelehnt Raumplanung

Verweise
§ 68 Abs. 2 BNO; Geschäft 2021-0283
Amtsträger
Christian Oberholzer, Roland Kuster
Quelle
Original auf der Gemeindewebsite
Seite 9 bis 11 von 19, Sprache Deutsch
https://www.wettingen.ch/_doc/6886318
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument af8213c169b5.

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