Wettingen AG Parlament
Revision ANUP/BNO (2021-0283): GLP-Zusatz zu § 68 Abs. 2 BNO (Dachflächenfenster)
Der Antrag der Fraktion GLP, in § 68 Abs. 2 BNO die Ausnahme «Davon ausgenommen sind Dachflächenfenster» aufzunehmen, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat hält an der Begrenzung der Dachdurchbrüche auf ein Drittel der Fassadenlänge fest.
Abgelehnt Raumplanung
- Verweise
- § 68 Abs. 2 BNO; Geschäft 2021-0283
- Amtsträger
- Christian Oberholzer, Roland Kuster
- Quelle
- Original auf der Gemeindewebsite
Seite 9 bis 11 von 19, Sprache Deutsch
https://www.wettingen.ch/_doc/6886318 - Datenschutz
- Keine Privatpersonen erkannt.
- Herkunft des Eintrags
- Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument
af8213c169b5.
Als JSON: /api/decisions/72fcfb94…