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Wettingen AG Parlament Traktandum 2

Revision allgemeine Nutzungsplanung (ANUP), Gewässerraum; Genehmigung

Der Einwohnerrat genehmigt einstimmig die Teiländerung der Nutzungsplanung zur Festlegung des Gewässerraums, bestehend aus der Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans sowie der Ergänzung § 26bis BNO vom 28. Mai 2025. Damit werden die provisorischen Gewässerräume durch verbindliche ersetzt.

Angenommen Raumplanung

Verweise
Geschäftsnummer 2021-1226; Teiländerung Bauzonenplan und Kulturlandplan vom 28. Mai 2025; § 26bis BNO vom 28. Mai 2025
Amtsträger
Christian Oberholzer, Fabian Arns
Quelle
Original auf der Gemeindewebsite
Seite 5 bis 7 von 25, Sprache Deutsch
https://www.wettingen.ch/_doc/6794458
Datenschutz
Keine Privatpersonen erkannt.
Herkunft des Eintrags
Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument fce47f5ea6b4.

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