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Kriens LU Parlament

Teilrevision der Gemeindeordnung inkl. Reglement der Einbürgerungskommission

Der Einwohnerrat genehmigte die Teilrevision der Gemeindeordnung, darunter die Senkung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben auf 2 Mio. Franken und die Erhöhung der Kompetenz für Grundstückskäufe von 12 auf 20 Mio. Franken. Zudem wurde das neue Reglement der Einbürgerungskommission genehmigt und die Umbenennung des Einwohnerrates in Stadtparlament beschlossen. Wegen des obligatorischen Referendums kommt die Vorlage im März 2026 an die Urne; zu zwei Revisionsinhalten wurde das konstruktive parlamentarische Referendum ergriffen (Variantenabstimmung 2 Mio. vs. 1 Mio. CHF bzw. Steuerfuss-Referendum).

Angenommen Reglemente

Verweise
Gemeindeordnung Kriens; Reglement der Einbürgerungskommission; obligatorisches Referendum, Volksabstimmung März 2026
Quelle
Original auf der Gemeindewebsite
Seite 1 von 5, Sprache Deutsch
https://www.stadtparlament-kriens.ch/public/upload/assets/32703/Kurzprotokoll%20vom%2025.09.2026.pdf?fp=1
Datenschutz
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