Kriens LU Parlament
Teilrevision der Gemeindeordnung inkl. Reglement der Einbürgerungskommission
Der Einwohnerrat genehmigte die Teilrevision der Gemeindeordnung, darunter die Senkung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben auf 2 Mio. Franken und die Erhöhung der Kompetenz für Grundstückskäufe von 12 auf 20 Mio. Franken. Zudem wurde das neue Reglement der Einbürgerungskommission genehmigt und die Umbenennung des Einwohnerrates in Stadtparlament beschlossen. Wegen des obligatorischen Referendums kommt die Vorlage im März 2026 an die Urne; zu zwei Revisionsinhalten wurde das konstruktive parlamentarische Referendum ergriffen (Variantenabstimmung 2 Mio. vs. 1 Mio. CHF bzw. Steuerfuss-Referendum).
Angenommen Reglemente
- Verweise
- Gemeindeordnung Kriens; Reglement der Einbürgerungskommission; obligatorisches Referendum, Volksabstimmung März 2026
- Quelle
- Original auf der Gemeindewebsite
Seite 1 von 5, Sprache Deutsch
https://www.stadtparlament-kriens.ch/public/upload/assets/32703/Kurzprotokoll%20vom%2025.09.2026.pdf?fp=1 - Datenschutz
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