Zollikon ZH Gemeindeversammlung Traktandum GV 2025-10
Totalrevision der Verordnung über die Behördenentschädigungen
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Totalrevision der Entschädigungsverordnung, die per 1. Juli 2026 in Kraft tritt; die jährlichen Mehrkosten betragen rund 47'500 Franken. Ein Rückweisungsantrag wird mit grossem Mehr abgelehnt; der Änderungsantrag zur Erhöhung der RGPK-Entschädigungen um je 2'000 Franken wird mit 46 zu 86 Stimmen abgelehnt.
Angenommen Reglemente CHF 47'500
- Verweise
- Art. 13 Ziffer 2 Gemeindeordnung; Entschädigungsverordnung (EVO, 110.1) vom 11. September 2013; GV 2025-10
- Amtsträger
- Sascha Ullmann, Viktor Sauter
- Quelle
- Original auf der Gemeindewebsite
Seite 31 bis 39 von 43, Sprache Deutsch
https://www.zollikon.ch/_doc/6434423 - Datenschutz
- Keine Privatpersonen erkannt.
- Herkunft des Eintrags
- Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument
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