Interlaken BE Parlament Traktandum 16
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans 2027 bis 2030
Die BDO AG wird gestützt auf Art. 22b Abs. 2 des Geschäftsreglements ohne Ausschreibungsverfahren als Rechnungsprüfungsorgan für die Jahresrechnungen 2027 bis 2030 bestätigt. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Angenommen Wahlen
- Verweise
- Artikel 22b Absatz 2 des Geschäftsreglements des Grossen Gemeinderats vom 19. Oktober 1999; F3.06.4
- Amtsträger
- Manuela Nyffeler
- Quelle
- Original auf der Gemeindewebsite
Seite 4 von 7, Sprache Deutsch
https://www.interlaken-gemeinde.ch/download/pictures/db/ucv8pmygwqhicrrwtgu8bshru9wbjq/ggr_protokoll_vom_30.06.2026.pdf - Datenschutz
- Keine Privatpersonen erkannt.
- Herkunft des Eintrags
- Automatisch extrahiert mit z-ai/glm-5.3-flash (extract_v1), Konfidenz 95 Prozent. Dokument
3f31bd73f6e9.
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